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Nachhilfe, aber richtig!
Bildung und Teilhabe

Kostenlose Nachhilfe über Bildung und Teilhabe in Duisburg

Wenn Ihre Familie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht, zahlt das Amt die Nachhilfe. Wir erklären, wer Anspruch hat und wie der Antrag auf Lernförderung abläuft.

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Worum es geht

Was Bildung und Teilhabe für Nachhilfe bedeutet

Das Bildungspaket des Bundes umfasst mehrere Leistungen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Eine davon heißt im Amtsdeutsch außerschulische Lernförderung. Gemeint ist Nachhilfe.

Diese Leistung wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Deshalb ist es wichtig, dass die Nachhilfe bei einer Stelle stattfindet, die mit dem Amt abrechnen kann. Wir tun das seit Jahren, sowohl mit dem Jobcenter Duisburg als auch mit der Stadt Duisburg.

Für die Familie heißt das: kein Vorstrecken, keine Rechnung, keine Zuzahlung.

Anspruch

Wer Anspruch auf Lernförderung hat

Anspruch besteht, wenn die Familie eine dieser Leistungen bezieht:

  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Dazu muss die Schule bestätigen, dass Ihr Kind Förderbedarf hat. Ein drohendes Sitzenbleiben ist dafür nicht mehr nötig. Es genügt, dass wesentliche Lernziele gefährdet sind.

Ablauf

Der Antrag in fünf Schritten

  1. 1

    Leistungsbescheid heraussuchen

    Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. Der Bescheid ist der Nachweis, dass Anspruch besteht. Er sagt Ihnen auch, welche Stelle zuständig ist.

  2. 2

    Antrag auf Lernförderung besorgen

    Das Formular gibt es beim Jobcenter Duisburg oder bei der Stadt Duisburg, in der Regel auch als PDF zum Ausdrucken. Wenn Sie unsicher sind, welches Formular das richtige ist, rufen Sie uns an.

  3. 3

    Bestätigung der Schule einholen

    Die Klassen- oder Fachlehrkraft bestätigt auf dem Formular, in welchem Fach Förderbedarf besteht. Dieser Schritt wird am häufigsten vergessen und ist der häufigste Grund für Rückfragen der Behörde.

  4. 4

    Anbieterteil von uns ausfüllen lassen

    Den Abschnitt, den der Nachhilfeanbieter unterschreibt, übernehmen wir. Bringen Sie das Formular einfach mit oder schicken Sie es uns.

  5. 5

    Antrag einreichen und starten

    Sobald der Antrag eingereicht ist, kann Ihr Kind loslegen. Die Abrechnung läuft anschließend direkt zwischen uns und dem Amt. Sie zahlen nichts.

Zuständigkeit

Jobcenter Duisburg oder Stadt Duisburg?

Welche Stelle zuständig ist, hängt allein davon ab, welche Leistung Sie beziehen:

Jobcenter Duisburg

Bei Bezug von Bürgergeld. Ihre Teamnummer steht oben rechts auf dem Bewilligungsbescheid.

Für Rheinhausen zuständig ist die Geschäftsstelle am Körnerplatz 1, 47226 Duisburg. Alle Standorte und Öffnungszeiten

Stadt Duisburg

Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Amt für Soziales und Wohnen, Bildung und Teilhabe, Beekstraße 38, 47051 Duisburg, Telefon 0203 94000. Formulare und Merkblätter

Das Formular für die Nachhilfe heißt bei der Stadt Anlage 3 Lernförderung. Dazu gehören je nach Fall eine Selbstauskunft und ein Fragebogen zur Lernförderung.

Wenn Sie nicht sicher sind, bringen Sie den Bescheid einfach mit. Wir sehen in zwei Minuten nach, wohin der Antrag muss.

Fächer und Orte

Wofür die Förderung bei uns gilt

Gefördert werden die Fächer, für die die Schule Bedarf bestätigt. Bei uns unterrichtet werden:

Unser Einzugsgebiet:

Zum Nachlesen

Rechtsgrundlage und amtliche Quellen

Die Lernförderung steht in § 28 Absatz 5 SGB II. Dort ist sie als „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ beschrieben, die zu gewähren ist, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Der Gesetzestext stellt ausdrücklich klar, dass es auf eine bestehende Versetzungsgefährdung nicht ankommt. An diesem Missverständnis scheitern immer noch Anträge.

Anders als die übrigen Leistungen des Bildungspakets muss die Lernförderung gesondert beantragt werden (§ 37 Absatz 1 SGB II). Sie ist also nicht mit dem Bürgergeldantrag miterledigt.

Wir sind Nachhilfeanbieter, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer der Bescheid der zuständigen Stelle.

Wir helfen beim Antrag

Bringen Sie den Bescheid mit, den Rest sortieren wir gemeinsam. Die Probestunde ist kostenlos, auch bevor der Antrag durch ist.

Inhalt zuletzt geprüft: August 2026

Fragen & Antworten

Fragen zur Lernförderung

Die Fragen, die uns Eltern zum Bildungspaket am häufigsten stellen.

Wer hat Anspruch auf Lernförderung über Bildung und Teilhabe?

Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Entscheidend ist der Leistungsbezug der Familie, nicht die Schulform des Kindes.

Muss mein Kind versetzungsgefährdet sein?

Nein. Die frühere Auslegung, wonach nur die drohende Nichtversetzung zählt, gilt seit der Reform des Bildungspakets nicht mehr. Lernförderung ist bereits dann möglich, wenn wesentliche Lernziele gefährdet sind. Das bestätigt die Schule auf dem Antragsformular.

Wo stelle ich den Antrag in Duisburg?

Wer Bürgergeld bezieht, stellt den Antrag beim Jobcenter Duisburg. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Stadt Duisburg zuständig. Welche Stelle es ist, steht auf Ihrem Bewilligungsbescheid.

Welche Unterlagen brauche ich?

Den ausgefüllten Antrag auf Lernförderung, eine Bestätigung der Schule über den Förderbedarf und den Nachweis über Ihren Leistungsbezug. Den Anbieterteil des Formulars füllen wir für Sie aus.

Was kostet mich die Nachhilfe dann?

Nichts. Bei bewilligter Lernförderung rechnen wir direkt mit dem Jobcenter Duisburg beziehungsweise der Stadt Duisburg ab. Für die Familie entstehen keine Kosten und es wird nichts vorgestreckt.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Das hängt von der Bearbeitungszeit der Behörde ab und liegt außerhalb unseres Einflusses. Damit Ihr Kind nicht warten muss, kann es in der Zwischenzeit bereits an der kostenlosen Probestunde teilnehmen.

Für welche Fächer gilt die Förderung?

Für die Fächer, in denen die Schule Förderbedarf bestätigt, in der Praxis meist Mathematik, Deutsch oder Englisch. Wir unterrichten darüber hinaus auch Physik, Chemie und Biologie.

Was passiert, wenn die Bewilligung ausläuft?

Lernförderung wird befristet bewilligt. Wir melden uns rechtzeitig vor Ablauf, damit ein Folgeantrag gestellt werden kann und der Unterricht nicht unterbrochen wird.